Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Vermietung erfolgt ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert wurden.
- Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrags, dass er alle Geräte selbst geprüft hat. Andernfalls anerkennt er die Funktionsprüfung eines blankTon Mitarbeiters. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und der technischen Kontrollen der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von blankTon erstellte Bestandesaufnahme.
- Sämtliche Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum der Firma blankTon. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs in Zürich. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Feuer, Verschmutzung etc.
- Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
- Tritt ein Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern :
bis 6o Tage vor Mietbeginn: 5%
bis 3o Tage vor Mietbeginn: 3o%
bis 8 Tage vor Mietbeginn: 75%
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 1oo%
- Sind durch blankTon bereits Vorbereitungen, anderweitige Absagen oder Fremdmieten erfolgt, welche die Annullierungskosten übersteigen, so ist blankTon berechtigt, den tatsächlichen Aufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.
- Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mieten für Abholanlagen sind grundsätzlich beim Abholen der Mietgegenstände zu bezahlen. Bei Mieten inkl. Personal und Transport ist grundsätzlich 50% des Pauschalbetrages 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. Ist diese Vorauszahlung nicht geleistet worden, behält sich blankTon das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen. Die restlichen 50% sind bar zahlbar während der Veranstaltung. Zusätzlich zur Mietgebühr ist ein Depot von mindestens Fr. 100.00 zu hinterlegen ( je nach Mietgegenstand kann dies auch höher sein ). Dieses Depot wird bei Rückgabe der Geräte zurückbezahlt, unter Abzug allfälliger Defekte und einer Umtriebsentschädigung bei verspäteter Rückgabe. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
- Die schriftlich, vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Werden die Mietobjekte zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Mieter ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietpreisliste zu bezahlen. Bei vorzeitiger Retournierung der Mietgeräte hat der Mieter kein Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.
- Alle unsere veröffentlichen Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen in Schweizer Franken und verstehen sich exkl. MWSt., Spesen und Transport. Wir behalten uns vor, bei Preisänderungen unserer Lieferanten die Mietpreise ohne vorherige Anzeige entsprechend anzupassen.
- Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich .
Zürich 1o.2o1o




